ANTWORTEN

FÜR MITARBEITER

ERFOLG ENTSTEHT IM WIR.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

 

Wann bekomme ich meine Lohnabrechnung? Wie viel Urlaub habe ich? Wie kann ich von den Mitarbeiter-Angeboten profitieren? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.

Einige häufige Fragen und deren Antworten rund um Konditionen, Lohnabrechnung, Deinen aktuellen Einsatz und vieles mehr haben wir im Folgenden für Dich zusammengetragen.

Bitte scheue Dich aber nicht, die Ansprechpartner in Deiner Niederlassung oder das Team in unserem Abrechnungszentrum persönlich anzusprechen. Wir beraten Dich gerne und beantworten Deine Fragen!

Allgemeine Fragen zu SYNERGIE

Allgemeine Fragen zur Tätigkeit als Projektmitarbeiter & zu Arbeitnehmerüberlassung

Fragen zu Bezahlung, Urlaub & weiteren Konditionen als Projektmitarbeiter

SYNERGIE allgemein

Allgemeine Fragen und Antworten zur Erreichbarkeit von SYNERGIE und vielem mehr.

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An welchen Standorten ist SYNERGIE vor Ort?

SYNERGIE hat bundesweit über 30 Niederlassungen und ist international in 17 Ländern vertreten.

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Wie und wann kann ich SYNERGIE erreichen?

Wir sind aktuell an über 30 Standorten für Dich präsent. In unseren Niederlassungen kannst Du uns in der Regel persönlich, per Telefon oder Mail von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr (oder nach Absprache) erreichen. Finde jetzt die Niederlassung in Deiner Nähe.

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Wie kann ich das SYNERGIE Abrechnungszentrum erreichen bei Fragen zu meiner Lohnabrechnung?

Du erreichst das SYNERGIE-Abrechnungszentrum telefonisch an (0800) 1977 1977 oder per Mail an mitarbeiterservice@synergie.de

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Was bedeutet der Unternehmensname "SYNERGIE"?

Der Name SYNERGIE setzt sich zusammen aus zwei griechischen Begriffen: „syn“ bedeutet „mit“ und „ergos“ ist die Arbeit.

Wir bei SYNERGIE stehen also für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Tätigkeit als Projektmitarbeiter per Arbeitnehmerüberlassung

Allgemeine Fragen und Antworten zur Funktionsweise von Arbeitnehmerüberlassung, zu möglichen Projekteinsätzen und mehr.

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Wie funktioniert denn Arbeitnehmerüberlassung (oder "Zeitarbeit")?

Arbeitnehmerüberlassung (oder „Zeitarbeit“, wie es auch heißt) ist ein sogenanntes Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer (Du) schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister (SYNERGIE). Dieser enthält, wie andere Arbeitsverträge auch, bspw. Regelungen zum Lohn und zu Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zur Arbeitszeit, Urlaubstagen, etc. Du bist damit „ganz normal“ sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Der Dienstleister (SYNERGIE) schließt außerdem eine Vereinbarung mit dem Unternehmen, in dem Du eingesetzt werden sollst. Du arbeitest dann quasi für zwei Vorgesetzte: der Personalberater bei SYNERGIE ist Dein disziplinarischer Vorgesetzter (zuständig für Urlaub, Freizeit, Dienstplan etc.) und der Zuständige im Einsatzbetrieb ist Dein fachlicher Vorgesetzter. Er kann Dir beispielsweise Anweisungen zu Deinen täglichen Aufgaben geben.

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In welchem Unternehmen und welcher Tätigkeit werde ich eingesetzt?

Oberstes Ziel unseres Unternehmens ist es, jeden Mitarbeiter gemäß seinen Qualifikationen und Vorstellungen einzusetzen. Daher legen wir viel Wert darauf, Deine Fähigkeiten und Qualifikation exakt zu bestimmen und Deine Wünsche mit Dir zu besprechen.

Wichtige Kriterien für die Suche nach dem passenden Projekt sind z.B.

  • Deine Ausbildung / Studium bzw. Berufserfahrung
  • Deine Kenntnisse und Fertigkeiten, passend zur Aufgabe
  • Die gewünschten Rahmenbedingungen (Arbeitsort, Arbeitszeiten, Lohn etc)
  • Deine langfristigen Ziele

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Werde ich langfristig in einem Projekt eingesetzt?

Längerfristige Projekte haben natürlich Priorität bei SYNERGIE. Da wir jedoch auch auf kurzfristige Änderungen bei unseren Kundenunternehmen reagieren müssen, kann es zu dem ein oder anderen Wechsel kommen.

Ein Projektwechsel kann für Dich auch ein Vorteil sein, weil Du so mehrere Unternehmen kennenlernen und unterschiedliche Tätigkeiten ausführen und damit Erfahrungen für Dein Berufsleben sammeln kannst.

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Wer ist mein Ansprechpartner im Einsatzunternehmen und wie verläuft mein erster Tag im Projekt?

Selbstverständlich informieren wir Dich vorab ausführlich über alle Gegebenheiten bei Deinem Einsatzunternehmen. Außerdem wirst Du in der Regel am ersten Arbeitstag durch Deinen Personalberater zum neuen Arbeitsplatz begleitet. Bei dieser Gelegenheit wird Dir natürlich auch der direkte Fachvorgesetzte im Einsatzbetrieb vorgestellt. Der persönliche Kontakt ist uns sehr wichtig.

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Wie lange dauert meine Probezeit?

Die vertraglich vereinbarte Probezeit beträgt sechs Monate.

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Besteht die Chance vom Einsatzunternehmen in ein direktes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden?

Erfahrungsgemäß stehen die Aussichten darauf sehr gut. Gerade in den letzten Jahren nutzen die Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung, um einen Mitarbeiter im Job kennenzulernen und bei guter Leistung direkt zu übernehmen.

Mittlerweile werden mehr als ein Drittel unserer Mitarbeiter vom Einsatzbetrieb übernommen.

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Werde ich weiter beschäftigt, wenn ein Projekteinsatz endet?

„Zeitarbeit“ bedeutet nicht Arbeitsverträge auf Zeit, sondern Projekte auf Zeit. Wenn ein Projekteinsatz endet, bleibt Dein Arbeitsvertrag mit uns weiterhin gültig und wir suchen für Dich einen neuen Einsatzbereich in einem passenden Unternehmen. Dabei sprechen wir uns natürlich eng mit Dir ab.

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Bekomme ich bei Bedarf Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung?

Selbstverständlich sorgen wir für Deine Sicherheit am Arbeitsplatz. Wenn Du im gewerblich-technischen Bereich tätig bist, statten wir Dich natürlich mit der notwendigen Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung aus. Hierfür haben wir mit „uvex ↗“ einen äußerst hochwertigen Partner für Arbeits- und Schutzkleidung.

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Was passiert, wenn ich krank bin?

Dein Arbeitsverhältnis mit uns unterliegt den ganz normalen gesetzlichen Bestimmungen und ist sozialversicherungspflichtig (sofern es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung in einem Minijob handelt). Damit bekommst Du natürlich eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie bei jedem anderen Arbeitgeber musst Du Dich aber natürlich auch bei uns unverzüglich melden, wenn Du krank bist.

Bezahlung, Urlaub & mehr als Projektmitarbeiter

Allgemeine Fragen zum Tarifvertrag und den Konditionen für Dich als Projektmitarbeiter bei SYNERGIE

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Wendet SYNERGIE einen Tarifvertrag an?

SYNERGIE ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ↗ und vergütet alle Mitarbeiter auf der Basis des gültigen iGZ/DGB-Tarifvertrages. PDF: Tarifvertrag zum Download ↗

Darüber hinaus gelten Tarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassung in einzelnen Branchen (sog. „Branchenzuschlagstarifverträge“).

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Welchen Stundenlohn werde ich bekommen?

Laut Tarifvertrag gibt es die Entgeltgruppen 1 bis 9. Der im Tarifvertrag festgelegte Lohn in der Zeitarbeit beträgt aktuell seit Januar 2024 bei einfachen Jobs ohne Ausbildung, die eine betriebliche Einweisung erfordern 13,50 Euro pro Stunde.

Wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Meister / Techniker oder ein Studium hast, liegt Dein Lohn natürlich deutlich höher. Ab der Entgeltstufe 3 (Tätigkeiten die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern) wird in der Regel sowieso übertariflich bezahlt.

Ggf. kann es je nach Projekt weitere Zuschläge wie z.B. die sogenannten Branchenzuschläge, also steigende Löhne bei längerer Projektdauer, geben oder bei entsprechenden Arbeitszeiten Nachtschicht-Zuschläge o.ä.. Bei Projekten in bestimmten Branchen gelten außerdem deren Branchenmindestlöhne. Nach 9 bzw. 15 Monaten gilt gesetzlich bzw. tariflich verankert equal pay.

Die genannten tariflichen Vergütungen sind immer die mindestens zu zahlenden Löhne. Oft ist eine höhere Vergütung möglich. Das hängt aber vom jeweiligen Projekt ab. Selbstverständlich besprechen wir das im Vorstellungsgespräch und auch vor jedem Einsatzwechsel detailliert mit Dir.

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Wann wird der Lohn bezahlt?

Der Lohn wird jeweils zum 15. des Folgemonats auf Dein Konto überwiesen.

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Sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festgelegt?

Selbstverständlich gibt es bei entsprechenden Arbeitszeiten Zuschläge.

Diese sind im Tarifvertrag wie folgt geregelt:

  • Nachtarbeit = 25 % Zuschlag
  • Sonntagsarbeit = 50 % Zuschlag
  • Feiertagsarbeit = 100 % Zuschlag

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Gibt es noch weitere Zuschläge oder Leistungen?

Je nach Qualifikation und dem jeweiligen Projekt kann es Zuschüsse geben wie z.B. Fahrtkostenzuschüsse. Bitte bespreche dies im konkreten Einzelfall mit Deinem Personalberater.

Außerdem profitieren alle SYNERGIE-Mitarbeiter von unseren Mitarbeiterangeboten. Dadurch bekommst von zahlreichen namhaften Anbietern z.B. aus den Bereichen Mode, Technik, Wohnen und Reisen Rabatte und sparst so bares Geld.

Übrigens kannst Du Dir eine Prämie sichern bei unserem Empfehlungsprogramm, wenn Du uns als Arbeitgeber an Freunde oder Bekannte auf Jobsuche weiterempfiehlst und diese von uns eingestellt werden.

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Wird ein Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeld bezahlt?

Nach der Probezeit erhältst Du tariflich festgelegt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieses beträgt in 2022 – je nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit zu SYNERGIE – jeweils brutto zunächst 180 Euro (im ersten Jahr), später 250 Euro (im 2. und 3. Jahr) bzw. 325 Euro (ab dem 4. Jahr).

Das Urlaubsgeld wird mit der Juni-Abrechnung ausgezahlt, das Weihnachtsgeld mit der November-Abrechnung. Weitere Zahlungen kann abhängig von Deinem aktuellen Projekteinsatz möglich sein.

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Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?

Bei einer Vollzeitstelle handelt es sich durchschnittlich um 35 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann aber schwanken je nach Deinem aktuellen Projekt und den Arbeitszeiten im Einsatzunternehmen. Dafür führst Du bei uns ein Arbeitszeitkonto.

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Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Im ersten Beschäftigungsjahr hast Du tarifvertraglich vereinbart 25 Tage Urlaub. Im zweiten und dritten Jahr bei SYNERGIE erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 27 Tage, ab dem vierten Jahr bekommst Du 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

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Was sind die Branchenzuschläge und wie wirken sie sich auf meinen Verdienst aus?

Wir möchten, dass Du das Gleiche verdienst, wie die Stammmitarbeiter in Deinem Einsatzbetrieb. Durch einen sog. „Branchenzuschlag“ auf den aktuell Lohn laut Tarifvertrag, soll Dein Verdienst an den der Stammbelegschaft im Einsatzunternehmen angepasst werden. Dazu wurden mit verschiedenen Gewerkschaften sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge geschlossen.

Der Zuschlag hängt dabei zum einen davon ab, in welcher Branche das Einsatzunternehmen tätig ist und auch wie die Löhne der Stammbelegschaft sind. Zum anderen hängt er davon ab, wie lange Dein aktueller Einsatz schon dauert. Die erste Stufe beginnt mit dem ersten Tag (je nach Branche), weitere Erhöhungen gibt es nach 3, 5, 7, 9 und 15 Monaten – so lange bis der Verdienst der vergleichbaren Kollegen im Einsatzunternehmen erreicht ist. Nach 9 bzw. 15 Monaten gilt gesetzlich bzw. tariflich verankert equal pay.

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Wo finde ich meine Lohnabrechnung?

Du kannst Deine Lohnabrechnung online in unserem WebCenter abrufen. Die Bedienung des WebCenters ist ganz einfach. Du benötigen nur Deine Zugangsdaten und einen Internetzugang und dann kann es losgehen. Weitere Informationen sowie einen direkten Link findest Du hier.

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